Arbeitsgericht Düsseldorf, 2013-08-08, 5 Ca 1899/13

5 Ca 1899/13Arbeitsgericht08.08.2013

Regest

Ein Verstoß gegen § 82 Satz 2 SGB IV kann nachträgilch korrigiert werden, so dass die Vermutungswirkung nach " 22 AGG entfällt.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 5 Ca 1899/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-08

Aktenzeichen: 5 Ca 1899/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2013:0808.5CA1899.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: .

Leitsätze

Ein Verstoß gegen § 82 Satz 2 SGB IV kann nachträgilch korrigiert werden, so dass die Vermutungswirkung nach " 22 AGG entfällt.

Tenor

1.Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.

2.Der Streitwert beträgt 8.650,00 EUR.

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