14 BV 104/13•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2014-06-27, 14 BV 104/13
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2014-06-27, 14 BV 104/13
14 BV 104/13Arbeitsgericht27.06.2014
Regest
Die Einrichtung einer facebook-Seite durch den Arbeitgeber kann mitbestimmungspflichtig sein, wenn sich aus deren Betrieb Aussagen über das Arbeits- und Leistungsverhalten der Arbeitnehmer gewinnen lassen. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Termin beim LAG Düsseldorf ist anberaumt auf den 12.01.2015.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 BV 104/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-27
Aktenzeichen: 14 BV 104/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2014:0627.14BV104.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: .
Leitsätze
Die Einrichtung einer facebook-Seite durch den Arbeitgeber kann mitbestimmungspflichtig sein, wenn sich aus deren Betrieb Aussagen über das Arbeits- und Leistungsverhalten der Arbeitnehmer gewinnen lassen.
Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Termin beim LAG Düsseldorf ist anberaumt auf den 12.01.2015.
Tenor
Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, die Seite
abzumelden.
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