Arbeitsgericht Düsseldorf, 2014-06-27, 14 BV 104/13

14 BV 104/13Arbeitsgericht27.06.2014

Regest

Die Einrichtung einer facebook-Seite durch den Arbeitgeber kann mitbestimmungspflichtig sein, wenn sich aus deren Betrieb Aussagen über das Arbeits- und Leistungsverhalten der Arbeitnehmer gewinnen lassen. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Termin beim LAG Düsseldorf ist anberaumt auf den 12.01.2015.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 BV 104/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-27

Aktenzeichen: 14 BV 104/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2014:0627.14BV104.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: .

Leitsätze

Die Einrichtung einer facebook-Seite durch den Arbeitgeber kann mitbestimmungspflichtig sein, wenn sich aus deren Betrieb Aussagen über das Arbeits- und Leistungsverhalten der Arbeitnehmer gewinnen lassen.

Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Termin beim LAG Düsseldorf ist anberaumt auf den 12.01.2015.

Tenor

Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, die Seite

www.facebook.com/drk.c.

abzumelden.

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