11 Ca 7455/14•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2015-03-13, 11 Ca 7455/14
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2015-03-13, 11 Ca 7455/14
11 Ca 7455/14Arbeitsgericht13.03.2015
Regest
1. Irrtümer über ein eigenes Insolvenzverfahren des Arbeitnehmers stellen für diesen keinen Grund für eine Anfechtung eines im Kündigungsschutzverfahren geschlossenen Vergleichs dar. 2. Einzelfallentscheidung zum (erfolglosen) Widerruf eines ohne Widerrufvorbehalt geschlossenen Vergleichs.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 11 Ca 7455/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-13
Aktenzeichen: 11 Ca 7455/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2015:0313.11CA7455.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 119 BGB
Leitsätze
- Irrtümer über ein eigenes Insolvenzverfahren des Arbeitnehmers stellen für diesen keinen Grund für eine Anfechtung eines im Kündigungsschutzverfahren geschlossenen Vergleichs dar.
- Einzelfallentscheidung zum (erfolglosen) Widerruf eines ohne Widerrufvorbehalt geschlossenen Vergleichs.
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich vom 27.01.2015 beendet ist.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Streitwert: 16.043,28 €.
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