11 BV 100/15•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-21, 11 BV 100/15
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-21, 11 BV 100/15
11 BV 100/15Arbeitsgericht21.08.2015
Regest
Die Abmahnung eines kündigungsrelevanten Vorfalls durch die Arbeitgeberin steht einer Geltendmachung dieses Vorfalls durch den Betriebsrat im Rahmen des § 104 BetrVG nicht entgegen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 11 BV 100/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-21
Aktenzeichen: 11 BV 100/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2015:0821.11BV100.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 104 BetrVG
Leitsätze
Die Abmahnung eines kündigungsrelevanten Vorfalls durch die Arbeitgeberin steht einer Geltendmachung dieses Vorfalls durch den Betriebsrat im Rahmen des § 104 BetrVG nicht entgegen.
Tenor
Der Beteiligten zu 2. wird aufgegeben, die Beteiligte zu 3. zu
entlassen.
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