1 BV 138/15•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-04, 1 BV 138/15
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-04, 1 BV 138/15
1 BV 138/15Arbeitsgericht04.12.2015
Regest
Im Fall der Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung besteht im Fall der Entscheidung der Arbeitgeberin, zukünftig eine unternehmensübergreifende Re-gelung zu treffen, ein subjektives Regelungsunvermögen des örtlichen Betriebsrates. Eine durch ein Verfahren des örtlichen Betriebsrates eingesetzte Einigungsstelle ist mithin unzuständig.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 1 BV 138/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-04
Aktenzeichen: 1 BV 138/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2015:1204.1BV138.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: .
Normen: .
Leitsätze
Im Fall der Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung besteht im Fall der Entscheidung der Arbeitgeberin, zukünftig eine unternehmensübergreifende Re-gelung zu treffen, ein subjektives Regelungsunvermögen des örtlichen Betriebsrates. Eine durch ein Verfahren des örtlichen Betriebsrates eingesetzte Einigungsstelle ist mithin unzuständig.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
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