2 Ca 5978/15•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-02-15, 2 Ca 5978/15
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-02-15, 2 Ca 5978/15
2 Ca 5978/15Arbeitsgericht15.02.2016
Regest
Aus § 6.1 Abs. 2 TVöD-K kann nicht die Reduzierung der Sollarbeitszeit für Wochenfeiertage verlangt werden, an denen der Arbeitnehmer dienstplanmäßig frei hat, wenn er nicht in Wechselschicht- oder Schichtarbeit arbeitet.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 5978/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-15
Aktenzeichen: 2 Ca 5978/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2016:0215.2CA5978.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2
Leitsätze
Aus § 6.1 Abs. 2 TVöD-K kann nicht die Reduzierung der Sollarbeitszeit für Wochenfeiertage verlangt werden, an denen der Arbeitnehmer dienstplanmäßig frei hat, wenn er nicht in Wechselschicht- oder Schichtarbeit arbeitet.
Tenor
- 1. Die Klage wird abgewiesen.
- 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
- 3. Der Streitwert beträgt 779,32 €.
- 4. Die Berufung wird zugelassen.
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