Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-02-15, 2 Ca 5978/15

2 Ca 5978/15Arbeitsgericht15.02.2016

Regest

Aus § 6.1 Abs. 2 TVöD-K kann nicht die Reduzierung der Sollarbeitszeit für Wochenfeiertage verlangt werden, an denen der Arbeitnehmer dienstplanmäßig frei hat, wenn er nicht in Wechselschicht- oder Schichtarbeit arbeitet.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 5978/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-15

Aktenzeichen: 2 Ca 5978/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2016:0215.2CA5978.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2

Leitsätze

Aus § 6.1 Abs. 2 TVöD-K kann nicht die Reduzierung der Sollarbeitszeit für Wochenfeiertage verlangt werden, an denen der Arbeitnehmer dienstplanmäßig frei hat, wenn er nicht in Wechselschicht- oder Schichtarbeit arbeitet.

Tenor

  • 1. Die Klage wird abgewiesen.
  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
  • 3. Der Streitwert beträgt 779,32 €.
  • 4. Die Berufung wird zugelassen.

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