7 Ca 2973/16•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-06-29, 7 Ca 2973/16
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-06-29, 7 Ca 2973/16
7 Ca 2973/16Arbeitsgericht29.06.2016
Regest
Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, wenn die Hauptsache nicht mehr rechtshängig (erledigt) ist und die Parteien lediglich noch über die Kostentragung streiten.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 2973/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-29
Aktenzeichen: 7 Ca 2973/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2016:0629.7CA2973.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 17a Abs. 2 S. 1,3 GVG; § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO
Leitsätze
Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, wenn die Hauptsache nicht mehr rechtshängig (erledigt) ist und die Parteien lediglich noch über die Kostentragung streiten.
Tenor
1.Die Übernahme des Rechtsstreit M.
2.Der Rechtsstreit wird dem Bundesarbeitsgericht zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vorgelegt.
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