Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-06-29, 7 Ca 2973/16

7 Ca 2973/16Arbeitsgericht29.06.2016

Regest

Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, wenn die Hauptsache nicht mehr rechtshängig (erledigt) ist und die Parteien lediglich noch über die Kostentragung streiten.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 2973/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-29

Aktenzeichen: 7 Ca 2973/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2016:0629.7CA2973.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 17a Abs. 2 S. 1,3 GVG; § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

Leitsätze

Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, wenn die Hauptsache nicht mehr rechtshängig (erledigt) ist und die Parteien lediglich noch über die Kostentragung streiten.

Tenor

1.Die Übernahme des Rechtsstreit M.

2.Der Rechtsstreit wird dem Bundesarbeitsgericht zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vorgelegt.

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