14 Ca 6964/15•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-08-12, 14 Ca 6964/15
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-08-12, 14 Ca 6964/15
14 Ca 6964/15Arbeitsgericht12.08.2016
Regest
1. Einzelfallentscheidung zur Kündigung einer Hauptgeschäftsführerin einer Rechtsanwaltskammer ua. wegen Nutzung von Personal für private Veröffentlichungen 2. Zurückweisung einer Klage auf Annahmeverzug als "derzeit unbegründet"
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 6964/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-12
Aktenzeichen: 14 Ca 6964/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2016:0812.14CA6964.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 626 BGB, § 615 BGB
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zur Kündigung einer Hauptgeschäftsführerin einer Rechtsanwaltskammer ua. wegen Nutzung von Personal für private Veröffentlichungen 2. Zurückweisung einer Klage auf Annahmeverzug als "derzeit unbegründet"
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 05.11.2015 weder fristlos noch mit Wirkung zum 30.06.2016 aufgelöst ist.
2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer E. bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiterzubeschäftigen.
3.Im Übrigen wird die Klage als zur Zeit unbegründet abgewiesen.
4.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 67 %, die Beklagte zu 33 %.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
6.Der Streitwert wird auf EUR 187.814,53 festgesetzt.
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