4 Ca 7518/15•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-09-02, 4 Ca 7518/15
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-09-02, 4 Ca 7518/15
4 Ca 7518/15Arbeitsgericht02.09.2016
Regest
Teamärzte werden nicht als Erfüllungsgehilfen des Sportclubs tätig, wenn es um die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für ein Medikament geht, das auf der Dopingliste steht und das der Sportler aufgrund einer seit seiner Jugend bestehenden Erkrankung einnimmt.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 7518/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-02
Aktenzeichen: 4 Ca 7518/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2016:0902.4CA7518.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: §§ 280, 278, 249 ff., 823, 831 BGB
Leitsätze
Teamärzte werden nicht als Erfüllungsgehilfen des Sportclubs tätig, wenn es um die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für ein Medikament geht, das auf der Dopingliste steht und das der Sportler aufgrund einer seit seiner Jugend bestehenden Erkrankung einnimmt.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Streitwert: 293.722,66 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.