Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-09-02, 4 Ca 7518/15

4 Ca 7518/15Arbeitsgericht02.09.2016

Regest

Teamärzte werden nicht als Erfüllungsgehilfen des Sportclubs tätig, wenn es um die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für ein Medikament geht, das auf der Dopingliste steht und das der Sportler aufgrund einer seit seiner Jugend bestehenden Erkrankung einnimmt.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 7518/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-02

Aktenzeichen: 4 Ca 7518/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2016:0902.4CA7518.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: §§ 280, 278, 249 ff., 823, 831 BGB

Leitsätze

Teamärzte werden nicht als Erfüllungsgehilfen des Sportclubs tätig, wenn es um die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für ein Medikament geht, das auf der Dopingliste steht und das der Sportler aufgrund einer seit seiner Jugend bestehenden Erkrankung einnimmt.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Streitwert: 293.722,66 €.

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