Arbeitsgericht Düsseldorf, 2017-03-03, 4 Ca 7169/16

4 Ca 7169/16Arbeitsgericht03.03.2017

Regest

Ist ein auf eine Sonderzahlung bezogener Freiwilligkeitsvorbehalt unwirksam, weil er der Zusage des Arbeitgebers widerspricht, die Sonderzahlung jedes Jahr in einer bestimmten Höhe zu leisten, ist der ersatzlose Wegfall des unwirksamen Freiwilligkeitsvorbehalts nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 1/08 -, Juris) auch bei sog. "Altfällen" interessengerecht.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 7169/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-03

Aktenzeichen: 4 Ca 7169/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2017:0303.4CA7169.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: .

Leitsätze

Ist ein auf eine Sonderzahlung bezogener Freiwilligkeitsvorbehalt unwirksam, weil er der Zusage des Arbeitgebers widerspricht, die Sonderzahlung jedes Jahr in einer bestimmten Höhe zu leisten, ist der ersatzlose Wegfall des unwirksamen Freiwilligkeitsvorbehalts nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 1/08 -, Juris) auch bei sog. "Altfällen" interessengerecht.

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.420,57 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2016 zu zahlen;

im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.Streitwert: 2.421,00 Euro.

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