8 Ca 6862/16•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2017-03-08, 8 Ca 6862/16
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2017-03-08, 8 Ca 6862/16
8 Ca 6862/16Arbeitsgericht08.03.2017
Regest
"Einzelfallentscheidung zum Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen"
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 8 Ca 6862/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-08
Aktenzeichen: 8 Ca 6862/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2017:0308.8CA6862.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: .
Leitsätze
"Einzelfallentscheidung zum Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen"
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.053,57 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2016 als restliche Vergütung für den Monat November 2016 zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Streitwert: 3.053,57 €.
4.Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist (§ 64 Abs. 2 Buchst. b) und c) ArbGG), wird sie nicht zugelassen.
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