8 BV 58/18•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2017-04-27, 8 BV 58/18
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2017-04-27, 8 BV 58/18
8 BV 58/18Arbeitsgericht27.04.2017
Regest
Zur Frage der offensichtlichen Unzuständigkeit einer Einigungsstelle bei streitiger Betroffenheit "erheblicher Teile der Belegschaft" gemäß § 111 Satz 1 BetrVG i. V. m. § 17 Abs. 1 KSchG
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 8 BV 58/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-27
Aktenzeichen: 8 BV 58/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2017:0427.8BV58.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Leitsätze
Zur Frage der offensichtlichen Unzuständigkeit einer Einigungsstelle bei streitiger Betroffenheit "erheblicher Teile der Belegschaft" gemäß § 111 Satz 1 BetrVG i. V. m. § 17 Abs. 1 KSchG
Tenor
Die Anträge werden zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.