4 BV 164/17•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-01-19, 4 BV 164/17
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-01-19, 4 BV 164/17
4 BV 164/17Arbeitsgericht19.01.2018
Regest
Vereinbart der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern, dass deren Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung der sog. Übungsleiterpauschale gemäß § 3 Nr. 26 EStG abgerechnet wird, so steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach Maßgabe von § 87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG zu.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 BV 164/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-19
Aktenzeichen: 4 BV 164/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0119.4BV164.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: §§ 87 Abs.1 Nr.10 BetrVG, 3 Nr. 26 EStG
Leitsätze
Vereinbart der Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern, dass deren Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung der sog. Übungsleiterpauschale gemäß § 3 Nr. 26 EStG abgerechnet wird, so steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach Maßgabe von § 87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG zu.
Tenor
Die Anträge werden zurückgewiesen.
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