3 Ca 6910/17•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-04-11, 3 Ca 6910/17
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-04-11, 3 Ca 6910/17
3 Ca 6910/17Arbeitsgericht11.04.2018
Regest
Im sogenannten "wet-lease" im Auftrag einer anderen Fluggesellschaft durchgeführte Flüge bilden keinen abgrenzbaren Betriebsteil im Sinne des § 613a BGB . Auch das einzelne Flugzeug stellt keinen Betriebsteil dar.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ca 6910/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-11
Aktenzeichen: 3 Ca 6910/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0411.3CA6910.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Leitsätze
Im sogenannten "wet-lease" im Auftrag einer anderen Fluggesellschaft durchgeführte Flüge bilden keinen abgrenzbaren Betriebsteil im Sinne des § 613a BGB .
Auch das einzelne Flugzeug stellt keinen Betriebsteil dar.
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
- Der Streitwert auf 44.132,00 € festgesetzt.
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