8 Ca 1195/18•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-06-06, 8 Ca 1195/18
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-06-06, 8 Ca 1195/18
8 Ca 1195/18Arbeitsgericht06.06.2018
Regest
1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrt- unternehmens. 2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige. 3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 8 Ca 1195/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-06
Aktenzeichen: 8 Ca 1195/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0606.8CA1195.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Leitsätze
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Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrt- unternehmens.
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Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.
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Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die klagende Partei.
Streitwert: 39.103,22 €.
Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist (§ 64 Abs. 2 Buchst. b) und c) ArbGG), wird sie nicht zugelassen.
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