Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-06-13, 8 Ca 939/18

8 Ca 939/18Arbeitsgericht13.06.2018

Regest

1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens. 2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige. 3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 8 Ca 939/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-13

Aktenzeichen: 8 Ca 939/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0613.8CA939.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Leitsätze

  1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens.

  2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.

  3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 10 % und die klagende Partei zu 90 %.

  3. Streitwert: 71.062,65 €.

  4. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist (§ 64 Abs. 2 Buchst. b) und c) ArbGG), wird sie nicht zugelassen.

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