8 Ca 939/18•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-06-13, 8 Ca 939/18
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-06-13, 8 Ca 939/18
8 Ca 939/18Arbeitsgericht13.06.2018
Regest
1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens. 2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige. 3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 8 Ca 939/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-13
Aktenzeichen: 8 Ca 939/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0613.8CA939.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Leitsätze
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Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmens.
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Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.
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Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 10 % und die klagende Partei zu 90 %.
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Streitwert: 71.062,65 €.
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Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist (§ 64 Abs. 2 Buchst. b) und c) ArbGG), wird sie nicht zugelassen.
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