11 BV 47/18•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-07-06, 11 BV 47/18
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-07-06, 11 BV 47/18
11 BV 47/18Arbeitsgericht06.07.2018
Regest
Der Betriebsrat hat aus § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG keinen Anspruch auf Überlassung von Entgeltlisten.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 11 BV 47/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-06
Aktenzeichen: 11 BV 47/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0706.11BV47.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Leitsätze
Der Betriebsrat hat aus § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG keinen Anspruch auf Überlassung von Entgeltlisten.
Tenor
Die Anträge werden zurückgewiesen.
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