14 Ca 3999/18•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-08-24, 14 Ca 3999/18
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-08-24, 14 Ca 3999/18
14 Ca 3999/18Arbeitsgericht24.08.2018
Regest
1. Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmen. 2. Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige. 3. Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 3999/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-24
Aktenzeichen: 14 Ca 3999/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0824.14CA3999.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: ./.
Leitsätze
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Zur Abgrenzung des Betriebs und eines übergangsfähigen Betriebsteils eines Luftfahrtunternehmen.
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Zu Fragen einer wirksamen Massenentlassungsanzeige.
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Zur Frage eines Nachteilsausgleichsanspruchs
Tenor
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1. Die Klage wird abgewiesen.
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2. Die klägerische Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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3. Der Streitwert beträgt 28.600,00 €.
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4. Die Berufung wird hinsichtlich des abgewiesenen Nachteilsausgleichs gesondert zugelassen.
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