Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-09-07, 14 BV 137/18

14 BV 137/18Arbeitsgericht07.09.2018

Regest

Kein Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Maßnahme nach § 101 BetrVG, wenn Arbeitgeber zwischenzeitlich eine zunächst betriebsverfassungsrechtlich durchgeführte Einstellung nachträglich inhaltsgleich wiederholt und dabei das Verfahren nach §§ 99, 100 BetrVG einhält.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 BV 137/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-07

Aktenzeichen: 14 BV 137/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0907.14BV137.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14.Kammer

Leitsätze

Kein Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Maßnahme nach § 101 BetrVG, wenn Arbeitgeber zwischenzeitlich eine zunächst betriebsverfassungsrechtlich durchgeführte Einstellung nachträglich inhaltsgleich wiederholt und dabei das Verfahren nach §§ 99, 100 BetrVG einhält.

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

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