14 BV 137/18•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-09-07, 14 BV 137/18
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-09-07, 14 BV 137/18
14 BV 137/18Arbeitsgericht07.09.2018
Regest
Kein Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Maßnahme nach § 101 BetrVG, wenn Arbeitgeber zwischenzeitlich eine zunächst betriebsverfassungsrechtlich durchgeführte Einstellung nachträglich inhaltsgleich wiederholt und dabei das Verfahren nach §§ 99, 100 BetrVG einhält.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 BV 137/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-07
Aktenzeichen: 14 BV 137/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0907.14BV137.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14.Kammer
Leitsätze
Kein Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Maßnahme nach § 101 BetrVG, wenn Arbeitgeber zwischenzeitlich eine zunächst betriebsverfassungsrechtlich durchgeführte Einstellung nachträglich inhaltsgleich wiederholt und dabei das Verfahren nach §§ 99, 100 BetrVG einhält.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.