14 Ca 465/19•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-02-22, 14 Ca 465/19
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-02-22, 14 Ca 465/19
14 Ca 465/19Arbeitsgericht22.02.2019
Regest
Kein Anscheinsbeweis durch Einwurfeinschreiben bzgl. Zugang der Kündigung; Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten Kündigung.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 465/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-22
Aktenzeichen: 14 Ca 465/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2019:0222.14CA465.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Leitsätze
Kein Anscheinsbeweis durch Einwurfeinschreiben bzgl. Zugang der Kündigung; Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten Kündigung.
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis bis zum 28. Februar 2018 fortbestanden hat.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Der Kläger trägt ¾ und die Beklagte ¼ der Kosten des Rechtsstreits.
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Der Streitwert beträgt 8.448,00 €.
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Die Berufung wird – soweit sie nicht ohnehin zulässig ist – nicht gesondert zugelassen.
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