13 Ca 5609/18•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-03-22, 13 Ca 5609/18
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-03-22, 13 Ca 5609/18
13 Ca 5609/18Arbeitsgericht22.03.2019
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 13 Ca 5609/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-22
Aktenzeichen: 13 Ca 5609/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2019:0322.13CA5609.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Leitsätze
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Tenor
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1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der Befristungsvereinbarung im Änderungsvertrag vom 03.02.2017/07.02.2017 zum 04.09.2018 beendet wurde.
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2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Tarifbeschäftigten weiterzubeschäftigen.
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3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 66% und die Beklagte zu 34%.
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5. Der Streitwert wird festgesetzt auf € 39.670,60.
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6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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