Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-08-02, 14 Ca 1816/19

14 Ca 1816/19Arbeitsgericht02.08.2019

Regest

Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Verweigerung von Brückenteilzeit bzw. "verkürzte Vollzeit" nach MTV Metall- und Elektro NRW bzw. § 9a TzBfG

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 1816/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-02

Aktenzeichen: 14 Ca 1816/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2019:0802.14CA1816.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Leitsätze

Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Verweigerung von Brückenteilzeit bzw. "verkürzte Vollzeit" nach MTV Metall- und Elektro NRW bzw. § 9a TzBfG

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, der Verringerung der Arbeitszeit der Klägerin auf 28 Stunden pro Woche rückwirkend ab dem 01.04.2019 bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage Dienstag bis Freitag zuzustimmen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert beträgt 6.236,42 €.

4. Die Berufung wird – soweit sie nicht ohnehin zulässig ist – nicht gesondert zugelassen.

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