Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-09-12, 9 Ca 2039/19

9 Ca 2039/19Arbeitsgericht12.09.2019

Regest

„Zur Wirksamkeit einer Höchstbetragsklausel in einem Sozialplan, die vorliegend weder gegen das Benachteiligungsverbot wegen des Alters nach § 7 Abs. 1, 2 AGG noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 75 Abs. 1 BetrVG verstößt.“

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 9 Ca 2039/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-12

Aktenzeichen: 9 Ca 2039/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2019:0912.9CA2039.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

„Zur Wirksamkeit einer Höchstbetragsklausel in einem Sozialplan, die vorliegend weder gegen das Benachteiligungsverbot wegen des Alters nach § 7 Abs. 1, 2 AGG noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 75 Abs. 1 BetrVG verstößt.“

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
    1. Streitwert der Entscheidung: 57.456,13 €.
    1. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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