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9 Ca 1459/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-07-30, 9 Ca 1459/20
9 Ca 1459/20Arbeitsgericht30.07.2020
Eine grobe, homophobe, faschistoide Beleidigung kann auch im langjährigen Arbeitsverhältnis ohne vorhergehende Abmahnung einer gleichgelagerten Pflichtverletzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Entscheidungsdatum: 2020-07-30
Aktenzeichen: 9 Ca 1459/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:0730.9CA1459.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Eine grobe, homophobe, faschistoide Beleidigung kann auch im langjährigen Arbeitsverhältnis ohne vorhergehende Abmahnung einer gleichgelagerten Pflichtverletzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.
2. Streitwert der Entscheidung: 11.480,22 €.
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