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15 Ca 5113/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-12-16, 15 Ca 5113/20
15 Ca 5113/20Arbeitsgericht16.12.2020
Eine ärztliche Stellungnahme über die gesundheitliche Eignung der Arbeitnehmerin, in der Tätigkeiten mit "Publikumsverkehr jeglicher Art" wegen des erhöhten Infektionsrisikos ausgeschlossen werden, steht einer Tätigkeit der Arbeitnehmerin in einem Monitorraum mit fünf anderen Arbeitskollegen nicht entgegen. Bei der Arbeit mit Kollegen in einem Raum handelt es sich nicht um Publikumsverkehr. Die Infektionsgefahr ist nicht vergleichbar hoch.
Entscheidungsdatum: 2020-12-16
Aktenzeichen: 15 Ca 5113/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:1216.15CA5113.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Düsseldorf
Eine ärztliche Stellungnahme über die gesundheitliche Eignung der Arbeitnehmerin, in der Tätigkeiten mit "Publikumsverkehr jeglicher Art" wegen des erhöhten Infektionsrisikos ausgeschlossen werden, steht einer Tätigkeit der Arbeitnehmerin in einem Monitorraum mit fünf anderen Arbeitskollegen nicht entgegen. Bei der Arbeit mit Kollegen in einem Raum handelt es sich nicht um Publikumsverkehr. Die Infektionsgefahr ist nicht vergleichbar hoch.
1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Luftsicherheitsassistentin zu beschäftigen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert beträgt 3.077,85 €.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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