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12 Ca 4095/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2020-12-17, 12 Ca 4095/20
12 Ca 4095/20Arbeitsgericht17.12.2020
Soweit der Wet-Lease für einen feststehenden Vertragspartner im Rahmen einer auf Dauer angelegte Vertragsbeziehung unter Einsatz besonders lackierter Flugzeuge auf bestimmten Strecken und unter Nutzung bestimmter Stationen und technischer Mittel durchgeführt wird, ist dies schlicht das Geschäftsmodell "Wet-Lease" und begründe keinen Betriebsübergang
Entscheidungsdatum: 2020-12-17
Aktenzeichen: 12 Ca 4095/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2020:1217.12CA4095.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Soweit der Wet-Lease für einen feststehenden Vertragspartner im Rahmen einer auf Dauer angelegte Vertragsbeziehung unter Einsatz besonders lackierter Flugzeuge auf bestimmten Strecken und unter Nutzung bestimmter Stationen und technischer Mittel durchgeführt wird, ist dies schlicht das Geschäftsmodell "Wet-Lease" und begründe keinen Betriebsübergang
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 9.391,86 €
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