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15 (18) Ca 7522/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-05-26, 15 (18) Ca 7522/20
15 (18) Ca 7522/20Arbeitsgericht26.05.2021
./.
Entscheidungsdatum: 2021-05-26
Aktenzeichen: 15 (18) Ca 7522/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0526.15.18CA7522.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
./.
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 13.11.2020 beendet wird.
2. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Product Manager Industrial Adhesives Europe weiter zu beschäftigen.
3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Streitwert beträgt 27.059,50 Euro.
6. Soweit die Berufung gegen dieses Urteil nicht schon von Gesetzes wegen statthaft ist (§ 64 Abs. 2 ArbGG), wird sie nicht aus besonderem Grunde zugelassen (§ 64 Abs. 3 ArbGG).
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