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4 Ca 5893/20•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-06-01, 4 Ca 5893/20
4 Ca 5893/20Arbeitsgericht01.06.2021
1. Zur Internationalen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts. 2. Zu den Voraussetzungen eines Betiebs(teil)übergangs eines Luftverkehrsunternehmens mit Unternehmenssitz im Ausland
Entscheidungsdatum: 2021-06-01
Aktenzeichen: 4 Ca 5893/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:0601.4CA5893.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4
Zur Internationalen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts.
Zu den Voraussetzungen eines Betiebs(teil)übergangs eines Luftverkehrsunternehmens mit Unternehmenssitz im Ausland
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 57.000,00 €.
4. Soweit die Berufung nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.
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