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12 Ca 1283/21•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2021-11-25, 12 Ca 1283/21
12 Ca 1283/21Arbeitsgericht25.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-25
Aktenzeichen: 12 Ca 1283/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2021:1125.12CA1283.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin zur Beklagten zu 1) durch die undatierte Kündigung der Beklagten zu 1) nicht zum 15.04.2021, sondern erst zum 30.04.2021 beendet worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 15.000,00 €.
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