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7 Ca 1347/23•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2024-01-12, 7 Ca 1347/23
7 Ca 1347/23Arbeitsgericht12.01.2024
Einzelfallentscheidung zu den Anforderungen an die Konkretisierung der in einer Abmahnung enthaltenen Rüge
Entscheidungsdatum: 2024-01-12
Aktenzeichen: 7 Ca 1347/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2024:0112.7CA1347.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Einzelfallentscheidung zu den Anforderungen an die Konkretisierung der in einer Abmahnung enthaltenen Rüge
Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 22.02.2023 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Der Streitwert wird auf 3.107,00 Euro festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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