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13 Ca 5385/23•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2024-03-12, 13 Ca 5385/23
13 Ca 5385/23Arbeitsgericht12.03.2024
Nicht jeder Kontrollverlust stellt einen immateriellen Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO dar. Wenn der Auskunftsanspruch formal nicht erfüllt wird, indiziert dies nicht, dass ein Missbrauch ernsthaft befürchtet werden muss. Der Diffuse Verweis auf ein emotionales Ungemach genügt nicht zur Darlegung eines immateriellen Schadens.
Entscheidungsdatum: 2024-03-12
Aktenzeichen: 13 Ca 5385/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2024:0312.13CA5385.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13
Nicht jeder Kontrollverlust stellt einen immateriellen Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO dar. Wenn der Auskunftsanspruch formal nicht erfüllt wird, indiziert dies nicht, dass ein Missbrauch ernsthaft befürchtet werden muss. Der Diffuse Verweis auf ein emotionales Ungemach genügt nicht zur Darlegung eines immateriellen Schadens.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird a uf 2.000,00 EUR festgesetzt.
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