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4 Ca 6038/23•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2024-09-10, 4 Ca 6038/23
4 Ca 6038/23Arbeitsgericht10.09.2024
§ 817 Satz 2 BGB ist im Falle einer Betriebsratsbegünstigung nicht einschränkend auszulegen.
Entscheidungsdatum: 2024-09-10
Aktenzeichen: 4 Ca 6038/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2024:0910.4CA6038.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4
§ 817 Satz 2 BGB ist im Falle einer Betriebsratsbegünstigung nicht einschränkend auszulegen.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 17.006,21 €.
4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.
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