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14 Ca 4572/24•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2025-01-08, 14 Ca 4572/24
14 Ca 4572/24Arbeitsgericht08.01.2025
./.
Entscheidungsdatum: 2025-01-08
Aktenzeichen: 14 Ca 4572/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2025:0108.14CA4572.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14
./.
1. Es wird festgestellt, dass der mit Schreiben der Beklagten vom 07.08.2024 erklärte Widerruf der Zusatzfunktion des Klägers als Supervisor rechtsunwirksam ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Luftsicherheitsassistent mit der Zusatzfunktion als Supervisor zu beschäftigen
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für September 2024 eine Funktionszulage in Höhe von insgesamt 440,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2024 zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Oktober 2024 eine Funktionszulage in Höhe von insgesamt 440,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2024 zu zahlen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
6. Der Streitwert beträgt 15.849€.
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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