Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
9 Ca 5709/24•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2025-02-06, 9 Ca 5709/24
9 Ca 5709/24Arbeitsgericht06.02.2025
§ 12 Ziffer 6 Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk in NRW und die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier vom 01.02.2018 ist dahin auszulegen, dass für die Bemessung des Urlaubsgeldes solche Ruhenstatbestände relevant sind, die sich im Bezugszeitraum Juli des Vorjahres bis 30.06. des laufenden Jahres ereignet haben (Abweichung von BAG 15.04.2003 – 9 AZR 137/02 –).
Entscheidungsdatum: 2025-02-06
Aktenzeichen: 9 Ca 5709/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2025:0206.9CA5709.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
§ 12 Ziffer 6 Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk in NRW und die ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier vom 01.02.2018 ist dahin auszulegen, dass für die Bemessung des Urlaubsgeldes solche Ruhenstatbestände relevant sind, die sich im Bezugszeitraum Juli des Vorjahres bis 30.06. des laufenden Jahres ereignet haben (Abweichung von BAG 15.04.2003 – 9 AZR 137/02 –).
1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.
2. Streitwert der Entscheidung: 87,50 €.
3. Die Berufung wird für den Kläger zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.