Arbeitsgericht Dortmund, 2004-12-16, 3 Ca 4213/04

3 Ca 4213/04Arbeitsgericht16.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 3 Ca 4213/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-16

Aktenzeichen: 3 Ca 4213/04

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2004:1216.3CA4213.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: 16 BetrAVG

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Rente für die Zeit vom 01.01.2002 bis 30.06.2004 von 4.701,20 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 150,93 € seit dem 1. des Folgemonats bis zum 30.06.2002 und aus jeweils 158,14 € seit dem 1. des Folgemonats vom 01.07.2002 bis zum 30.06.2004 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.07.2004 monatlich 2.593,99 € Rente zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 70 % und dem Kläger zu

30 % auferlegt.

  1. Der Streitwert wird auf 5.693,04 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.