3 Ca 4213/04•Arbeitsgericht Dortmund, 2004-12-16, 3 Ca 4213/04
Arbeitsgericht Dortmund, 2004-12-16, 3 Ca 4213/04
3 Ca 4213/04Arbeitsgericht16.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 3 Ca 4213/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-16
Aktenzeichen: 3 Ca 4213/04
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2004:1216.3CA4213.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: 16 BetrAVG
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Rente für die Zeit vom 01.01.2002 bis 30.06.2004 von 4.701,20 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 150,93 € seit dem 1. des Folgemonats bis zum 30.06.2002 und aus jeweils 158,14 € seit dem 1. des Folgemonats vom 01.07.2002 bis zum 30.06.2004 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.07.2004 monatlich 2.593,99 € Rente zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 70 % und dem Kläger zu
30 % auferlegt.
- Der Streitwert wird auf 5.693,04 € festgesetzt.
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