8 Ca 5138/04•Arbeitsgericht Dortmund, 2005-04-06, 8 Ca 5138/04
Arbeitsgericht Dortmund, 2005-04-06, 8 Ca 5138/04
8 Ca 5138/04Arbeitsgericht06.04.2005
Regest
"Ein Punkteschema für die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers, bei dem das Maximum an für das Lebensalter vergebenen Punkten mit dem 57. Lebensjahr erreicht und bereits im 58. Lebensjahr auf die Hälfte reduziert wird und bei dem ein 62jähriger oder älterer Arbeitnehmer für sein Lebensalter weniger Punkte erhält als ein 19jähriger, berücksichtigt das Lebensalter nicht ausreichend
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 8 Ca 5138/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-06
Aktenzeichen: 8 Ca 5138/04
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2005:0406.8CA5138.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: Anzuwendende gesetzliche Betimmungen § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG
Leitsätze
"Ein Punkteschema für die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers, bei dem das Maximum an für das Lebensalter vergebenen Punkten mit dem 57. Lebensjahr erreicht und bereits im 58. Lebensjahr auf die Hälfte reduziert wird und bei dem ein 62jähriger oder älterer Arbeitnehmer für sein Lebensalter weniger Punkte erhält als ein 19jähriger, berücksichtigt das Lebensalter nicht ausreichend
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 15.08.2004 nicht zum 31.08.2005 sein Ende finden wird.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Streitwert wird auf 15.498,00 EUR festgesetzt.
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