9 Ca 2269/05•Arbeitsgericht Dortmund, 2005-11-16, 9 Ca 2269/05
Arbeitsgericht Dortmund, 2005-11-16, 9 Ca 2269/05
9 Ca 2269/05Arbeitsgericht16.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 9 Ca 2269/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-16
Aktenzeichen: 9 Ca 2269/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2005:1116.9CA2269.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, §§ 35,80 Abs. 1 InsO, § 168 VVG, § 13 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 HinterLO
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe des bei dem Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen HI 252/04 hinterlegten Betrages in Höhe von 16.817,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von eins vom Tausend monatlich seit dem 01.10.2004 an die Klägerin zu bewilligen.
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Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den darüber hinausgehenden Zinsschaden, der ihr aus der Hinterlegung der Klageforderung entstanden ist, zu ersetzen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Der Streitwert wird auf 17.490,26 EUR festgesetzt.
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