Arbeitsgericht Dortmund, 2005-11-16, 9 Ca 2269/05

9 Ca 2269/05Arbeitsgericht16.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 9 Ca 2269/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-16

Aktenzeichen: 9 Ca 2269/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2005:1116.9CA2269.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, §§ 35,80 Abs. 1 InsO, § 168 VVG, § 13 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 HinterLO

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe des bei dem Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen HI 252/04 hinterlegten Betrages in Höhe von 16.817,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von eins vom Tausend monatlich seit dem 01.10.2004 an die Klägerin zu bewilligen.

  2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den darüber hinausgehenden Zinsschaden, der ihr aus der Hinterlegung der Klageforderung entstanden ist, zu ersetzen.

  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  4. Der Streitwert wird auf 17.490,26 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.