1 Ga 33/06•Arbeitsgericht Dortmund, 2006-04-28, 1 Ga 33/06
Arbeitsgericht Dortmund, 2006-04-28, 1 Ga 33/06
1 Ga 33/06Arbeitsgericht28.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 1 Ga 33/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-28
Aktenzeichen: 1 Ga 33/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2006:0428.1GA33.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: Art. 9 Abs. 3 GG, § 823 Abs. 1 BGB. §§ 935, 940 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG
Tenor
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Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 16.000,00 EUR festgesetzt.
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