10 (8) Ca 5798/06•Arbeitsgericht Dortmund, 2007-01-10, 10 (8) Ca 5798/06
Arbeitsgericht Dortmund, 2007-01-10, 10 (8) Ca 5798/06
10 (8) Ca 5798/06Arbeitsgericht10.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 10 (8) Ca 5798/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-10
Aktenzeichen: 10 (8) Ca 5798/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2007:0110.10.8CA5798.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, betribliche Treuegeldordnung, arbeitsrechlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.800,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2005 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 19.800,00 Euro festgesetzt.
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