10 Ca 5180/06•Arbeitsgericht Dortmund, 2007-02-21, 10 Ca 5180/06
Arbeitsgericht Dortmund, 2007-02-21, 10 Ca 5180/06
10 Ca 5180/06Arbeitsgericht21.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 10 Ca 5180/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-21
Aktenzeichen: 10 Ca 5180/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2007:0221.10CA5180.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 26 ÜbgTV-AWO-Bund/West, § 29B Abs. 2,5 BAT, § 5 Abs. 2 TVÜ-Bund (TVöD)
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 694,85 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2006 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger auch über den 31.10.2006 hinaus den vollen Verheiratetenortszuschlag gem. § 2 Übg TV Bund West i. V. m. § 29 Abs. A und B BAT in Höhe von 106,90 € brutto monatlich nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz jeweils seit dem 01. des Folgemonats zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 1678,33 € festgesetzt.
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