Arbeitsgericht Dortmund, 2007-10-01, 6 BV 140/07

6 BV 140/07Arbeitsgericht01.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 6 BV 140/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-01

Aktenzeichen: 6 BV 140/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2007:1001.6BV140.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

  1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit den Regelungsgegenständen

a. Betriebliches Lohnschema bei der Arbeitgeberin im Objekt „Kraftwerk I"

b. Lage der Arbeitszeit im Objekt „Kraftwerk I" bei der Arbeitgeberin wird der Vors. Richter am LAG Hamm C bestellt.

  1. Die Zahl der Beisitzer von jeder Seite wird auf zwei festgesetzt.

  2. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

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