6 BV 140/07•Arbeitsgericht Dortmund, 2007-10-01, 6 BV 140/07
Arbeitsgericht Dortmund, 2007-10-01, 6 BV 140/07
6 BV 140/07Arbeitsgericht01.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 6 BV 140/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-01
Aktenzeichen: 6 BV 140/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2007:1001.6BV140.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
- Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit den Regelungsgegenständen
a. Betriebliches Lohnschema bei der Arbeitgeberin im Objekt „Kraftwerk I"
b. Lage der Arbeitszeit im Objekt „Kraftwerk I" bei der Arbeitgeberin wird der Vors. Richter am LAG Hamm C bestellt.
-
Die Zahl der Beisitzer von jeder Seite wird auf zwei festgesetzt.
-
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.