4 Ca 4594/08•Arbeitsgericht Dortmund, 2009-02-12, 4 Ca 4594/08
Arbeitsgericht Dortmund, 2009-02-12, 4 Ca 4594/08
4 Ca 4594/08Arbeitsgericht12.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 4 Ca 4594/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-12
Aktenzeichen: 4 Ca 4594/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2009:0212.4CA4594.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 9 MuSchG; § 123 BGB
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Ausbildungsverhältnis zwischen den Parteien
weder durch die Kündigung der Beklagten vom 04.09.2008 noch durch den
Aufhebungsvertrag vom 01.10.2008 beendet worden ist.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1 520,00 Euro festgesetzt.
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