Arbeitsgericht Dortmund, 2009-02-12, 4 Ca 4594/08

4 Ca 4594/08Arbeitsgericht12.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 4 Ca 4594/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-12

Aktenzeichen: 4 Ca 4594/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2009:0212.4CA4594.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 9 MuSchG; § 123 BGB

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Ausbildungsverhältnis zwischen den Parteien

weder durch die Kündigung der Beklagten vom 04.09.2008 noch durch den

Aufhebungsvertrag vom 01.10.2008 beendet worden ist.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1 520,00 Euro festgesetzt.

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