2 Ca 3032/08•Arbeitsgericht Dortmund, 2009-03-03, 2 Ca 3032/08
Arbeitsgericht Dortmund, 2009-03-03, 2 Ca 3032/08
2 Ca 3032/08Arbeitsgericht03.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 2 Ca 3032/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-03
Aktenzeichen: 2 Ca 3032/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2009:0303.2CA3032.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500,-- € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB ab dem 11.06.2008 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreit tragen zu 18,64 % der Beklagte und zu 81,36 % die Klägerin.
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Der Streitwert wird auf 2.683,04 € festgesetzt.
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Die Berufung wird für den Beklagten nicht zugelassen.
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