Arbeitsgericht Dortmund, 2009-08-20, 4 Ca 1334/09

4 Ca 1334/09Arbeitsgericht20.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 4 Ca 1334/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-20

Aktenzeichen: 4 Ca 1334/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2009:0820.4CA1334.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 7 Abs. 4 BUrlG

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.544,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 23.3.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 9.162,30 € festgesetzt.

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