Arbeitsgericht Dortmund, 2010-09-16, 6 BV 250/09

6 BV 250/09Arbeitsgericht16.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 6 BV 250/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-16

Aktenzeichen: 6 BV 250/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2010:0916.6BV250.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Arbeitgeberin verpflichtet ist, vor der Bestellung eines „Manager Flight Training“ oder eines „Manager Ground Training/Chief Ground Instructor“ in ihrem Betrieb die Antragstellerin gem. § 98 BetrVG zu beteiligen, d.h. rechtzeitig und umfassend zu informieren.
  1. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

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