6 BV 250/09•Arbeitsgericht Dortmund, 2010-09-16, 6 BV 250/09
Arbeitsgericht Dortmund, 2010-09-16, 6 BV 250/09
6 BV 250/09Arbeitsgericht16.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 6 BV 250/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-16
Aktenzeichen: 6 BV 250/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2010:0916.6BV250.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
-
- Es wird festgestellt, dass die Arbeitgeberin verpflichtet ist, vor der Bestellung eines „Manager Flight Training“ oder eines „Manager Ground Training/Chief Ground Instructor“ in ihrem Betrieb die Antragstellerin gem. § 98 BetrVG zu beteiligen, d.h. rechtzeitig und umfassend zu informieren.
- Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
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