3 Ca 2823/11•Arbeitsgericht Dortmund, 2011-11-17, 3 Ca 2823/11
Arbeitsgericht Dortmund, 2011-11-17, 3 Ca 2823/11
3 Ca 2823/11Arbeitsgericht17.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 3 Ca 2823/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-17
Aktenzeichen: 3 Ca 2823/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2011:1117.3CA2823.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 1. Juni 2010 nach Entgeltgruppe 9 aus Anlage 1 TV-V zu vergüten.
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- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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- Der Streitwert wird auf 28.800 Euro festgesetzt.
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