8 Ca 2498/12•Arbeitsgericht Dortmund, 2012-09-19, 8 Ca 2498/12
Arbeitsgericht Dortmund, 2012-09-19, 8 Ca 2498/12
8 Ca 2498/12Arbeitsgericht19.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 8 Ca 2498/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-19
Aktenzeichen: 8 Ca 2498/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2012:0919.8CA2498.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 1, § 2 WissZeitVG
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der am 18.04.2011 vereinbarten Befristung am 30.09.2013 beendet wird.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiterzubeschäftigen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Der Streitwert wird auf 18.628,30 € festgesetzt.
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