4 Ca 4214/14•Arbeitsgericht Dortmund, 2016-03-10, 4 Ca 4214/14
Arbeitsgericht Dortmund, 2016-03-10, 4 Ca 4214/14
4 Ca 4214/14Arbeitsgericht10.03.2016
Regest
Die deutsche Gerichtsbarkeit ist für eine Klage nicht gegeben, die sich gegen einen ausländischen Staat (Italien) wegen der Beendigung einer originären konsularischen Beschäftigung richtet.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 4 Ca 4214/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-10
Aktenzeichen: 4 Ca 4214/14
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2016:0310.4CA4214.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 20 Abs. 2 GVG
Leitsätze
Die deutsche Gerichtsbarkeit ist für eine Klage nicht gegeben, die sich gegen einen ausländischen Staat (Italien) wegen der Beendigung einer originären konsularischen Beschäftigung richtet.
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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- Der Streitwert wird festgesetzt auf 14.859,24 EUR.
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