Arbeitsgericht Dortmund, 2016-03-10, 4 Ca 4214/14

4 Ca 4214/14Arbeitsgericht10.03.2016

Regest

Die deutsche Gerichtsbarkeit ist für eine Klage nicht gegeben, die sich gegen einen ausländischen Staat (Italien) wegen der Beendigung einer originären konsularischen Beschäftigung richtet.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Dortmund — 4 Ca 4214/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-10

Aktenzeichen: 4 Ca 4214/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2016:0310.4CA4214.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 20 Abs. 2 GVG

Leitsätze

Die deutsche Gerichtsbarkeit ist für eine Klage nicht gegeben, die sich gegen einen ausländischen Staat (Italien) wegen der Beendigung einer originären konsularischen Beschäftigung richtet.

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
    1. Der Streitwert wird festgesetzt auf 14.859,24 EUR.

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