8 Ca 3108/15•Arbeitsgericht Dortmund, 2016-05-20, 8 Ca 3108/15
Arbeitsgericht Dortmund, 2016-05-20, 8 Ca 3108/15
8 Ca 3108/15Arbeitsgericht20.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 8 Ca 3108/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-20
Aktenzeichen: 8 Ca 3108/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2016:0520.8CA3108.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass der Kläger seit 01.06.2015 in die EG 8 des bei der Beklagten geltenden ERTV für die festvergüteten Arbeitnehmer/Innen der X T GmbH & Co. KG eingruppiert ist.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.333,33 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 133,33 EUR seit 01.12.2014 und aus jeweils 200,00 EUR seit 01.01.2015, 01.02.2015, 01.03.2015, 01.04.2015, 01.05.2015 und 01.06.2015 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/3 und der Beklagten zu 2/3 auferlegt.
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Der Streitwert wird auf 14.852,00 EUR festgesetzt.
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