10 Ca 2110/19•Arbeitsgericht Dortmund, 2019-12-11, 10 Ca 2110/19
Arbeitsgericht Dortmund, 2019-12-11, 10 Ca 2110/19
10 Ca 2110/19Arbeitsgericht11.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Dortmund — 10 Ca 2110/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-11
Aktenzeichen: 10 Ca 2110/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2019:1211.10CA2110.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet sich, den Kläger ab dem 01.03.2016 nach der Entgeltgruppe SD 16, Stufe 4 der Anlage 4 e zum Bundesangestelltentarifvertrag kirchlicher Fassung (BAT-KF) zu vergüten.
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- Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger restliche Vergütung für April 2016 bis Dezember 2018 in Höhe von insgesamt 11.370,73 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2019 zu zahlen.
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- Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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- Der Streitwert wird auf 11.370,73 Euro festgesetzt.
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